Drebach Konzentrationszone für die Windindustrie?

Drebach Konzentrationszone für die Windindustrie?

Am 13.09.21 hat der Planungsverband Region Chemnitz den „Sachlichen Teilregionalplan Wind“ zur frühzeitigen Unterrichtung der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

https://www.pv-rc.de/…/regionalplan_rc_rwek_9_1

Für Jedermann ersichtlich, wird die Gemeinde Drebach nicht nur mit einem ausgedehnten „Potentialgebiet“ im Heidelbachtal versehen, sondern außerdem mit weiteren Gebieten in der Umgebung zur markanten Verdichtungszone im mittleren Erzgebirge. Das „E“ steht dabei für „Erzgebirge“.

E10 – Scharfenstein
E19 – Drebach, Am Großen Teich
E20 – Drebach, oberes Heidelbachtal
E21 – E-Dorf, Sauberg beim Modellflugplatz
E22 – Falkenbach Richtung Zschopautal

Die rot eingefassten Zonen sind ohne Rodungen des Waldes unmittelbar für die Bebauung mit Windrädern vorgesehen. Die hellgrünen Flächen sollen „Potentialgebiete“ signalisieren, falls die Landesregierung Sachsen der Rodung des Waldes zustimmen würde.

(Hinweis: Rodung für entsprechende Zufahrtswege und dauerhafte Kranstellflächen, keine vollständige Entwaldung!)

Dieser Regionalplan setzt entsprechende Signale an Investoren, die im Ort auch bereits aktiv sind.

Unsere Einschätzung dazu:
Im Entwurf dieses Teilregionalplanes ist das Landschaftsschutzgebiet c 19 „Oberes Zschopautal mit Preßnitztal“ als W – WEICHE TABUZONE OHNE VERBOTE FÜR WINDRÄDER abgestuft worden.

WEICHE TABUZONEN sind Bereiche des Plangebiets, in denen aus unterschiedlichen Gründen die Errichtung von Windenergieanlagen „von vornherein“ ausgeschlossen werden „soll“. Das bedeutet jedoch: Grundsätzlich dürfen Anlagen errichtet werden. Nur kann im Einzelfall einem Vorhaben nicht zugestimmt werden, falls begründete öffentliche Belange dagegensprechen und das Verbot vom Verband begründet wird.

Zum Beispiel sind naturschutzfachliche Erkenntnisse sowie auch öffentliche Belange bei der konkreten Standortentscheidung im Genehmigungsverfahren zu beachten.

Mit einigem Entsetzen haben wir feststellen müssen, dass im Heidelbachtal dem Anschein nach die Möglichkeit der Waldrodung zumindest angedacht wurde.

Dieser Regionalplan setzt entsprechende Signale an Investoren, die im Ort auch bereits aktiv sind.

Unsere Einschätzung dazu:
Im Entwurf dieses Teilregionalplanes ist das Landschaftsschutzgebiet c 19 „Oberes Zschopautal mit Preßnitztal“ als W – WEICHE TABUZONE OHNE VERBOTE FÜR WINDRÄDER abgestuft worden.

WEICHE TABUZONEN sind Bereiche des Plangebiets, in denen aus unterschiedlichen Gründen die Errichtung von Windenergieanlagen „von vornherein“ ausgeschlossen werden „soll“. Das bedeutet jedoch: Grundsätzlich dürfen Anlagen errichtet werden. Allerdings kann im Einzelfall einem Vorhaben nicht zugestimmt werden, falls begründete öffentliche Belange dagegensprechen und das Verbot vom Verband begründet wird.

Zum Beispiel sind naturschutzfachliche Erkenntnisse sowie auch öffentliche Belange bei der konkreten Standortentscheidung im Genehmigungsverfahren zu beachten.

Mit einigem Entsetzen haben wir feststellen müssen, dass im Heidelbachtal dem Anschein nach die Möglichkeit der Waldrodung zumindest angedacht wurde.

Es gibt nach wie vor Mitmenschen, die dazu tatsächlich nichts zu sagen haben.

Wir schon!

  • Konkreter Naturschutz zählt!
  • Artenschutz zählt!
  • Erhaltung von Rückzugsräumen zählt!
  • Landschaftsschutz zählt!
  • Gewässerschutz zählt!
  • Naherholung zählt!
  • Kulturlandschaft Erzgebirge zählt!
  • Bürgermeinung bedeutet etwas!

Ein Regionalplan ist sicherlich besser, als Subventionshungrige, die in Wild-West-Manier einzelne Bauanträge „durchboxen“.

Allerdings sollten die Bewohner Mitsprache ausüben und ihre Einwände und Widersprüche bei Entscheidungen dieser Tragweite einbringen dürfen. Die Satzung des Planungsverbandes räumt diese Möglichkeit grundsätzlich ein.

Übrigens:
Der Regionalplan nimmt keine Rücksicht auf die Größe und Anzahl der möglicherweise geplanten Windräder. Es geht lediglich um regionale „Eignungsflächen“. Wir werden nicht müde zu informieren, dass die Dimensionen der Windräder in aller Regel auf 240 Meter Höhe hinauslaufen werden und die nächste Generation mit 250 Meter Höhe und 164 Meter Rotordurchmesser auf dem „Markt“ bereits angekündigt ist.

Zum Stand der Dinge Fragen wir uns:
Warum hat der Investor seine Bauvoranfrage jetzt zurückgezogen und die zeitnahe Einreichung eines Bauantrages angekündigt? Wird der zu erwartende Bauantrag mit oder ohne Berücksichtigung der sich abzeichnenden Regelungen diese Regionalplanes bearbeitet?

Wir fordern die Vertreter der Gemeinde Drebach auf, über die Hintergründe dieses „Antragsverhaltens“ aufzuklären und die Bürger darüber zu informieren. Wir fordern weiterhin rechtzeitig auf, die Widerspruch- und Mitsprachemöglichkeiten des Planungsverbandes bei der Einstufung der Potentialgebiete jetzt in Anspruch zu nehmen.

Um naturschutzfachliche Erkenntnisse zu liefern, ist zunächst eine umfangreiche Bestandsaufnahme im Heidelbachtal zu machen, von unabhängigen Sachverständigen! Es ist ein Unding, dass hierbei zweifelhafte Ergebnisse aus Bemühungen erfolgsgetriebener Investoren anerkannt werden sollen.

Öffentliches Interesse und damit öffentliche Belange sehen wir durch die breite Zustimmung und die hohe Anzahl eingegangener Unterschriften als gegeben an.

Eine erste Zwischenzählung ist angelaufen, die Sammlung von Unterschriften läuft aber ungebremst weiter!

Bis zum 29.10.2021 können Stellungnahmen an den Planungsverband Region Chemnitz übermittelt werden.

So könnt Ihr Helfen:

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Wir müssen auch darüber informieren, dass es in der BI aufgrund Berufstätigkeit Niemanden gibt, der über die personellen und zeitlichen Ressourcen für die aus unserer Sicht nötigen Aktivitäten hinsichtlich Regionalplanentwurf verfügen kann.

Wir bleiben dran!

Eure BI

Quellen: Regionalplan / Region Chemnitz / Frühzeitige Unterrichtung zum Sachlichen Teilregionalplan Wind; Regionales Windenergiekonzept gem. §§ 9 (1) und § 8 ROG
Google Earth
mapy.cz.

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